Pastor im Interimsdienst

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Im Jahr 2019 hat die Evangelisch-methodistische Kirche (OJK) den „Pastor im Interimsdienst“ eingeführt. Bei diesem Dienst geht es um eine Zielgerichtete Begleitung einer/s Gemeinde/Bezirks in einer Übergangssituation

Worum geht es: Gemeindesituationen, die es nötig machen, dass eine pastorale und beratende Begleitung über einen längeren Zeitraum erfolgt.Wer entscheidet über einen Interimsdienst: Der Interimsdienst ist ein Instrument des Kabinetts. Das Kabinett entscheidet. Der Bischof spricht eine entsprechende Dienstzuweisung aus.

  • Mögliche Kriterien für eine solche Situation können u.a. sein (intern):
  • Unschärfe im Gemeindeprofi – strukturelle Veränderungen
  • Suche nach neuen Wegen
  • Abschluss eines unabgeschlossenen Prozessen (4) anstehende personelle Veränderungen
  • Vorbereitung des Arbeitsfeldes eines neuen Pastors / hauptamtlich Mitarbeitenden
  • Begleitung und Beratung bei der Entwicklung eines neuen Projekts
  • notwendige Stärkung der Zugehörigkeit zur EmK
  • der Auftrag für einen Interimspastor ist nicht zwingend an eine Vakanzzeit einer Gemeinde gebunden

Aufgaben, die sich der Gemeinde und dem Interimspastor in solchen Situationen stellen. Es geht beim Interimsdienst nicht um allgemeine pastorale Betreuung der Gemeinde, sondern um konkrete  Vorhaben oder Anliegen, die zielorientiert vorangebracht werden sollen. Das könnte sein:           

  • Gemeinsame Antwortsuche auf konkrete Aufgabenstellungen des Kabinetts
  • Antwortsuche auf konkrete Aufgabenstellungen des Kabinetts an den Interimspastor
  • Seelsorgerlich-pastorale Begleitung eines Klärungsprozesses
  • Geistliche Impulse
  • Trauerarbeit – etwa Loslösung vom Pastor nach schwerer Krankheitsphase oder Tod
  • Mediation, Aufarbeitung von Konflikten
  • Coaching bei Leitungswechsel oder schwierigen Aufgaben
  • Hilfe bei der Analyse der Gemeinde als System
  • Moderation eines Zielfindungsprozesses / Veränderungsprozesses
  • Hilfestellung, Aufgaben und Verantwortung neu zu definieren und Personen damit zu beauftragen
  • Hilfe bei der Umorientierung und Impulse zum Entwickeln neuer Perspektiven

Pastorale Situation

  • Konkrete Beauftragung durch das Kabinett
  • Der Einsatz ist zeitlich klar begrenzt und zu Beginn der Dienstzuweisung festgelegt und kommuniziert (In der Regel max. 1 Jahr)
  • Präsenzzeiten vor Ort sind unverzichtbar und werden mit dem Kabinett abgesprochen
  • Reflexion der Arbeit im Team mit weiteren beauftragten Interimspastoren/Sekretären für  Gemeindeaufbau u. ä.
  • Die Kosten (Reisekosten, Unterkunft, Sachkosten) trägt die im Normalfall die Konferenz, damit eine größtmögliche Unabhängigkeit gegeben ist (Andere Regelungen sind nach Absprache möglich).

Voraussetzung für den Dienst als Interimspastor

  • Erfahrung im Gemeindedienst, auf Leitungsebene und Organisationsentwicklung
  • Bereitschaft zu weiterer Fortbildung
  • Ausbildung im Bereich Gemeindeberatung oder systemischer Beratung
  • hohe Belastbarkeit, Selbstvertrauen, Humor, stabile persönliche familiäre Verhältnisse
  • Mobilität, sowohl geographisch als auch psychisch
  • Risikobereitschaft
  • Fähigkeit, unbekannte Situationen anzugehen und Problemen zu begegnen
  • Geduld und Ausdauer
  • die Fähigkeit, Hilfe zu erbitten und zu akzeptieren
  • Bereitschaft zur Supervision

Bisherige Einsatzorte | LOGIN zu den Dokumentationen

Gemeinde Jena

Gemeinde Bad Klosterlausnitz

Gemeinde Gera

Gemeinde Zeitz

Gemeinde Gornsdorf – Burkhardtsdorf (9-2020 bis 04-2022)

Gemeinde Thalheim (9-2020 bis 04-2022)

Gemeinde Zwönitz (9-2020 bis 4-2022)

Gemeinde Zittau (9-2019 bis 9-2020)